Selbsthilfeförderung

 

Die ehrenamtliche Arbeit in Selbsthilfegruppen ist für die Gesellschaft unentbehrlich. Trotz in der Regel unbezahltem Engagements können für die regelmäßigen Gruppenaktivitäten wie auch die Organisation eigener Veranstaltungen Kosten entstehen. Hierfür besteht die Möglichkeit einer finanziellen Förderung durch beispielsweise Krankenkassen, Stiftungen, Kommune, Land, Bund oder EU - wenn die jeweiligen Förderkriterien erfüllt werden. Die KISS-Friesland hilft Ihnen gerne bei der Antragsstellung und Erschliessung finanzieller Ressourcen, die dem Zwecke der regional verankerten Selbsthilfe dienen.

 

Informationen und Antragsformulare bezüglich der Krankenkassenförderung stehen bereit auf der gemeinsamen Internetseite der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Selbsthilfeförderung in Niedersachsen, siehe unter:

 

http://gkv-selbsthilfefoerderung-nds.de/

 

Förderung von ehrenamtlichen Strukturen sowie der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI

 

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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von ehrenamtlichen Strukturen sowie der Selbsthilfe nach § 45 d SGB XI
Die Anträge werden von der regionalen Selbsthilfe-Kontaktstelle gestellt. Dieses geschieht in Abstimmung mit den Selbsthilfegruppen, die eine Förderung beantragen möchten. Die Unterlagen werden gemeinsam zusammengestellt und die Kontaktstelle reicht dann einen Gesamtantrag ein; sie ist des Weiteren für die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel auch durch die Selbsthilfegruppen verantwortlich.
Richtlinie_nach___45d_SGB_XI_V.20150724.
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Erklärung der Selbsthilfegruppen zur Beantragung nach § 45d SGB XI
Erklärung_Selbsthilfegruppe_2017__aktual
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Häufige Fragen zur Beantragung.pdf
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